Beide Studiengänge für Inklusive Pädagogik (Grundschule und Gymnasium/Oberschule) sind akkreditiert.

Sie entsprechen den Anforderungen für einen Lehramtsabschluss für Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik (KMK Typ 6) der Kultusministerkonferenz.

Das heißt, er soll bundesweit anerkannt werden und man sollte damit auch in anderen Bundesländern zum Referendariat zugelassen werden ( – in den meisten Bundesländern funktioniert das auch). Vor allem in Bayern gibt es aber häufiger Schwierigkeiten. Je nachdem, wie dringend die Bundesländer Lehrkräfte benötigen, zeigen diese sich mehr oder weniger flexibel.

Der Lehramtstyp 6 ist stufenübergreifend konzipiert, daher können Sonderpädagog_innen von Klasse 1-10 eingesetzt werden (auch mit dem Grundschulstudiengang).

Wer Inklusive Pädagogik (Gymnasium/Oberschule) studiert hat, kann das studierte Unterrichtsfach auch bis zum Abitur unterrichten.