NC & Vorpraktikum…
Bei der Studienplatzvergabe im Bereich der Inklusiven Pädagogik gibt es einen Numerus Clausus (NC). Das bedeutet, dass unter anderem die Note des Abiturs bei der Platzvergabe berücksichtigt wird.
Aber: Die Angaben des NC der vergangenen Semester haben keine Aussagekraft über die jeweiligen aktuellen Verfahren – es kommt immer auf die Anzahl der Bewerbungen an und auch, ob die vergebenen Studienplätze tatsächlich angenommen werden. Zum Beispiel gibt es in manchen Jahren weniger Studieninteressierte auf Grund der Umstellung von G8 auf G9.
Der Blick auf Deinen NC sollte deshalb kein Hindernis sein, Dich zu bewerben.
Für weitere Infos lohnt sich auch hier ein Blick in die Infobroschüre .
Es gibt bei der Bewerbung in manchen begründeten Fällen die Möglichkeit, Anträge z.B. für bevorzugte Zulassung oder bei Härtefällen zu stellen. Hinweise dafür gibt es z.B. beim ASTA.
Eine weitere Voraussetzung für das Studium der Inklusiven Pädagogik ist das sogenannte Vorpraktikum: Bevor Du mit dem Studium beginnen kannst, musst Du nachweisen, dass Du mindestens sechs Wochen ein Praktikum absolviert hast oder einen Praktikumsvertrag mit dem Umfang von mindestens 240 Stunden abgeschlossen hast, und zwar in einem außerschulischen, inklusiven Kontext.
Wichtige Informationen zum Vorpraktikum findest Du unter http://www.uni-bremen.de/ip-vorpraktikum.
Kommentare von Frank