NC & Vorpraktikum…
Bei der Studienplatzvergabe im Bereich der Inklusiven Pädagogik gab es im letzten Durchgang keinen Numerus Clausus (NC). Zukünftig kann das aber wieder der Fall sein. Das bedeutet, dass unter anderem die Note des Abiturs bei der Platzvergabe berücksichtigt wird.
Aber: Die Angaben des NC der vergangenen Semester haben keine Aussagekraft über die jeweiligen aktuellen Verfahren – es kommt immer auf die Anzahl der Bewerbungen an und auch, ob die vergebenen Studienplätze tatsächlich angenommen werden.
Ein möglicher NC sollte deshalb kein Hindernis sein, Dich zu bewerben.
Für weitere Infos lohnt sich auch hier ein Blick in die Infobroschüre .
Es gibt bei der Bewerbung in manchen begründeten Fällen die Möglichkeit, Anträge z.B. für bevorzugte Zulassung oder bei Härtefällen zu stellen. Hinweise dafür gibt es z.B. beim ASTA.
Das bislang benötigte Vorpraktikum wurde im Sommer 2024 abgeschafft.
Kommentare von Frank